BaFin-Urteil: Ein Sieg für die Transparenz?
Die BaFin ist aufgrund einer letztinstanzlichen Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs gezwungen worden, den Richtern eines gegen eine Bank anhängigen Verfahrens Akteneinsicht zu gewähren. Der Kläger wollte wegen missglückter Spekulationsgeschäfte seiner Bank diese auf Schadensersatz verklagen. Diese Akteneinsicht war zuvor dem Kläger (Az.: 6A 1648/08) von der BaFin verweigert worden.[1]
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